Mit der schriftlichen
oder mündlichen, durch das Hotel entgegengenommenen Bestellung, entsteht
ein rechtsgültiger Gastaufnahmevertrag, welcher beide Vertragsparteien
gleichermassen bindet. Eine Abänderung oder Auflösung ist nur in gegenseitigem
Einvernehmen möglich. Nichterfüllung vereinbarter Leistungen begründet
grundsätzlich eine Schadenersatzpflicht gegenüber der geschädigten
Partei. Bezüglich der Schadenersatzpflicht des Hoteliers bei Überbelegungen
und des Gastes bei Nichtantritt, verspätetem Antritt oder vorzeitigem Abbruch
des Aufenthaltes gelten folgende Bestimmungen:
1. Schadenersatzpflicht
des Hoteliers:
Stellt der Hotelier
bestellte und zugesicherte Zimmer nicht zur Verfügung, so hat der Gast,
soweit ein entsprechender Schaden nachgewiesen wird, Anspruch auf folgende Leistungen:
• Allfällige Preisdifferenz einer angemessenen Ersatzunterkunft für
höchstens fünf Übernachtungen, je nach Dauer der ursprünglich
getätigten Buchung.
• Kosten für den Transport in die Ersatzunterkunft.
• Die Entschädigung weiterer Schadenselemente ist ausgeschlossen.
2. Stornierung und Folgekosten:
Beansprucht ein
Gast bestellte Zimmer später als vereinbart, oder überhaupt nicht,
oder gibt er sie vorzeitig auf, so hat der Hotelier in jedem Falle Anspruch
auf eine Entschädigung gemäss Art. 161, Abs. 1 & 2 OR. Diese Entschädigung
wird wie folgt berechnet:
Bis
30 Tage vor Anreise
ohne
Kosten
29
– 15 Tage vor Anreise
25%
des gebuchten Arrangements
14
– 7 Tage vor Anreise
50%
des gebuchten Arrangements
weniger
als 7 Tage vor Anreise
100%
des gebuchten Arrangements
Es entstehen keine
Annullationskosten, sofern Sie eine Ersatzperson geltend machen.
Stornierungen sind
nur in schriftlicher Form (Fax, Brief oder E-mail) mit einer entsprechenden
Rückbestätigung vom Hotel Crystal Engelberg gültig!
3. Vorauszahlungen und Garantien
Garantien
mittels Kreditkarten werden bei Buchungen als Garantieleistung verlangt. Dieser
Betrag wird Ihrer Hotelrechnung vollumfänglich gutgeschrieben. Im Falle
einer Stornierung des Arrangements wird die Anzahlung als Teilzahlung oder Zahlung
der Entschädigung behalten.
4.
Bezug und Rückgabe der Hotelzimmer
Das
Zimmer steht bei Anreise in der Regel ab 15 Uhr zur Verfügung und ist bei
Abreise bis 11 Uhr vollständig zu räumen. Das Gepäck kann vor
dem Zimmerbezug oder nach dem Check-out im Hotel deponiert werden.